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AGB

Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Martín Alonso Bueno Carrillo, OBgm.-Dr.-Engshuber-Str. 22a, 86899 Landsberg am Lech, Deutschland) schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Sie gelten für alle von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen sowie für alle künftigen Geschäfte gleicher Art. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, etwa die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, ungeachtet des Zeitpunktes, wann diese eingeführt werden, auch nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

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A. Angebot, Vertrag und Preis

(1) Sämtliche von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Im Übrigen kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(2) Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

(3) Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an den Angeboten und den ihnen zugrundeliegenden Unterlagen stehen ausschließlich uns zu. Insbesondere sämtliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Dritten dürfen die Angebote nicht zugänglich gemacht werden.

(4) Die Preise beziehen sich auf den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang.

(5) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Nähere Einzelheiten finden sich im jeweiligen Angebot. Die Preise sind bemessen nach Art und Umfang des Angebotes und werden angepasst, wenn vom Kunden nachträgliche Änderungen gewünscht werden.

(6) Festpreise bedürfen besonderer, schriftlicher Vereinbarung. Im Übrigen könne wir Preisänderungen vornehmen, soweit in Bezug auf die Auftragsbestätigung abweichende Mengen abgenommen werden.

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B. Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Die Lieferung erfolgt gegen Vorauskasse.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

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C. Lieferung und Abnahme

(1) Wir sind verpflichtet, im Umfang der Auftragsbestätigung zu liefern.

(2) Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit, die von uns nach Möglichkeit einzuhalten ist. Lieferfristen sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht durch wechselseitige, schriftliche Erklärung als Fixtermine vereinbart werden. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

(3) Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

(4) Eine Transportversicherung wird auf Rechnung des Kunden abgeschlossen, soweit dieser nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form dem Abschluss dieser Versicherung widerspricht.

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D. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass wir die Kosten für Transport, Transportversicherung oder Aufstellung übernommen haben.

 

E. Mängelrüge, Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, nicht aber auf Defekte, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Gewährleistungen sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne der §§ 443, 444 BGB. Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen sind die Mängel aber vor der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Einbau der gelieferten Ware anzuzeigen.

(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden, soweit sie von uns zu vertreten sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung, oder nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder wandeln. Hat der Kunde Wandlung oder Minderung erklärt, entfällt der Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

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F. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(2) Hat der Kunde die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor Bezahlung weiterveräußert, tritt er von den Gesamtansprüchen aus dieser Veräußerung gegen den Dritten schon jetzt die Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware an uns ab. Diese Abtretung hat der Kunde dem Dritten mit der Weiterveräußerung anzuzeigen.

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G. Export-Beschränkungen

(1) Die gelieferten Waren sind für den Endverbleib in den EU-Mitgliedsstaaten bestimmt und dürfen nicht ohne Genehmigung exportiert werden.

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H. Datenschutzhinweis

(1) Wir erheben, speichern und nutzen ggf. personenbezogene Daten der Kunden in unseren Rechnersystemen zur Auftragsverwaltung, Abwicklung von Waren- und Zahlungsverkehr sowie der eigenen Werbung. Wir treffen alle erforderlichen Vorkehrungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten. Kunden und Interessenten können jederzeit Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten sowie der Nutzung ihrer Daten widersprechen. Wenden Sie sich hierzu bitte an info@bucarr.com.

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I. Erfüllungsort und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Im geschäftlichen Verkehr mit Kaufleuten oder Unternehmern ist Landsberg am Lech Erfüllungsort und Augsburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen wir und dem Kunden geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, diese Bestimmung mit Rückwirkung durch eine solche wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem von ihnen angestrebten Vertragszweck am nächsten kommt. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für Regelungslücken.

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Telefon   0151/ 2550 7249
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